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Allgemeines
Allen
Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen
zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme
der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen
als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden
nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und
schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie
Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam,
soweit sie nicht schriftlich von WinCom Edv-
und Elektrohandels GmbH bestätigt worden
sind.
Angebot
und Vertragsabschluß
Unsere
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Die
WinCom Edv- und Elektrohandels GmbH behält
sich vor einen Vertragsabschluß mittels
Rechnung zu bestätigen.
Maße,
Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich.
Verbesserungen
oder Änderungen der Leistung sind zulässig,
soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung
der Interessen der WinCom Edv- und Elektrohandels
GmbH zumutbar sind.
Bei
Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen
gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage
als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und
nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare
Termin- und Preisänderungen eintreten können.
Verweigert
der Käufer die Abnahme der Leistung ganz
oder teilweise endgültig, oder kommt der
Vertrag aus einem vom Käufer zu vertretenen
Grunde nicht zur Durchführung, so kann
der Verkäufer anstelle der Kaufpreiszahlung
einen Schadenersatz in Höhe von 25% des
Vertragswertes bei gleichzeitigem Rücktritt
vom Vertrag verlangen.
Preise
Zusätzliche
Leistungen, die in der Auftragsbestätigung
nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Nicht
vorhersehbare Änderungen von Zöllen,
Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung
etc., berechtigen die WinCom Edv- und Elektrohandels
GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung.
Bei
Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis
bei Vertragsabschluß als Grundlage. Preisveränderungen
während der Laufzeit des Abrufvertrages
berechtigen WinCom Edv- und Elektrohandels GmbH
zur Preisanpassung.
Liefer-
und Leistungszeit
Alle
Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung
durch die WinCom Edv- und Elektrohandels GmbH
. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen
unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung.
Entsprechende Dispositionen sind von der WinCom
Edv- und Elektrohandels GmbH nachzuweisen. Teillieferung
und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen
gilt jede Teillieferung und Teilleistung als
selbstständige Leistung. Bei nichteinhalten
der Lieferfrist ist der Käufer berechtigt
und verpflichtet dem Verkäufer eine Nachfrist
von 4 Wochen zu setzen.
Lieferverzug
tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt,
sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer
die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen. Hierzu zählen alle Betriebsstörungen,
höhere Gewalt und Streiks etc., gleich
ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten
oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen
kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Die
WinCom Edv- und Elektrohandels GmbH ist im Fall
von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen
berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist
von 2 Monaten hinauszuschieben, oder wegen des
noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn
die Liefer- und Leistungsverzögerung länger
als 2 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils
vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert
sich die Liefer- und durch Gründe, die
nicht von der WinCom Edv- und Elektrohandels
GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer
hieraus Schadensersatzansprüche herleiten.
Auf die vorgenannten Umstände kann sich
die WinCom Edv- und Elektrohandels GmbH nur berufen,
wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich
benachrichtigt.
Versendung
und Gefahrenübergang
Alle
Gefahren gehen auf den Käufer über,
sobald die Ware der den Transport ausführenden
Person übergeben wurde oder zwecks Versendung
das Lager der WinCom Edv- und Elektrohandels
GmbH verlassen hat.
Bei
Sendungen an die WinCom Edv- und Elektrohandels
GmbH trägt der Versender jedes Risiko,
insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen
der Ware bei der WinCom Edv- und Elektrohandels
GmbH , sowie die gesamten Transportkosten.
Zahlungsbedingungen
Die
Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme
Bar, Nachnahme Verrechnungsscheck ohne Skontoabzug
zahlbar.
Sämtliche
Zahlungen werden grundsätzlich auf die
älteste Schuld angerechnet, unabhängig
von anderslautenden Bestimmungen des Käufers.
Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen
entstanden, wird die Zahlung zunächst auf
die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptforderung angerechnet.
Teillieferungen
und Teilleistungen können gesondert in Rechnung
gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt,
wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der WinCom
Edv- und Elektrohandels GmbH gutgeschrieben worden ist.
Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks.
Wenn
der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder
eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist
die WinCom Edv- und Elektrohandels GmbH zum sofortigen
Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere
vorherige Ankündigungen berechtigt. In
diesen Fällen werden ohne besondere Anforderung
sämtliche Forderungen der WinCom Edv- und
Elektrohandels GmbH gegenüber dem Käufer
sofort in einem Betrag fällig. Gleiches
gilt, wenn die WinCom Edv- und Elektrohandels
GmbH andere Umstände bekannt werden, die
die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage
stellen.
Hält
die WinCom Edv- und Elektrohandels GmbH weiter
am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung,
Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung
zu verlangen.
Der
WinCom Edv- und Elektrohandels GmbH steht das
Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer
von der weiteren Belieferung auszuschließen,
auch wenn entsprechende Lieferverträge
geschlossen worden sind.
Vom
Verzugszeitpunkt ist die WinCom Edv- und Elektrohandels
GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von
Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes
für offene Kontokorrendkredite zu berechnen.
Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-,
etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
Die
WinCom Edv- und Elektrohandels GmbH ist berechtigt
Forderungen abzutreten.
Eigentumsvorbehalt
Die WinCom
Edv- und Elektrohandels GmbH behält sich das Eigentum
an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen
Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber
dem Käufer entstandenen oder noch entstehende Forderungen,
gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei
laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltliche Eigentum
als Sicherung der Saldovorträge. Be- oder Verarbeitung
der von der WinCom Edv- und Elektrohandels GmbH gelieferten
und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt im
Auftrag der WinCom Edv- und Elektrohandels GmbH , ohne
daß daraus Verbindlichkeiten für die WinCom
Edv- und Elektrohandels GmbH erwachsen können.
Der
Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware
im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu verarbeiten und zu veräußern,
solange er nicht im Verzug ist. Verpfändung
und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
Die
aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich
der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen
(inkl. Sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits
jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an
die WinCom Edv- und Elektrohandels GmbH ab. Die
WinCom Edv- und Elektrohandels GmbH ermächtigt
den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen
Forderungen für deren Rechnung in eigenen
Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung
kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird
der Käufer auf das Eigentum der WinCom
Edv- und Elektrohandels GmbH und diese unverzüglich
benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe
Dritter abzuwehren.
Bei Zahlungsverzug;
insbesondere durch nicht einlösen eines Schecks
ist die WinCom Edv- und Elektrohandels GmbH berechtigt,
ohne vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder
Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume
durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren
haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes
trägt der Käufer in voller Höhe.
Der
Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck
nicht eingelöst wird, auf Anforderung der
WinCom Edv- und Elektrohandels GmbH die erhaltene
Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten
und Gefahr an die WinCom Edv- und Elektrohandels
GmbH zurückzusenden.
In
der Zurücknahme sowie der Pfändung
der Vorbehaltsware durch die WinCom Edv- und
Elektrohandels GmbH liegt – sofern nicht
das Abzahlungsgesetz Anwendung findet –
kein Rücktritt vom Vertrag.
Übersteigt
der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25%,
so wird die WinCom Edv- und Elektrohandels GmbH
auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten
nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt
die Beweislast dafür, daß die einbehaltenen
Sicherheiten 25% übersteigen.
Gewährleistungen
Die
Gewährleistung beträgt für alle
von uns gelieferten Produkte 24 Monate. Die
Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs-
und Wartungsempfehlungen der WinCom Edv- und
Elektrohandels GmbH nicht befolgt, Änderungen
an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt
oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht
der Originalspezifikation entsprechen, so entfällt
die Gewährleistung.
Die
Gewährleistungspflicht der WinCom Edv-
und Elektrohandels GmbH beschränkt sich
auf eine Nachbesserung der entsprechenden Ware.
Bei fehlgeschlagener Nachbesserung erfolgt eine
Nachlieferung (Ersatzlieferung). Danach steht
dem Käufer nach Setzen einer angemessenen
Nachfrist ein uneingeschränkter Wandlungs-
und Minderungsanspruch für den fehlerhaften
Warenanspruch zu.
Inkompatibilitäten
zu bereits verwendeten ähnlichen Bauteilen
und Geräten anderer Herstellerstellen stellen
keinen Mangel der vom Verkäufer gelieferten
Ware dar.
Der Käufer
muß der WinCom Edv- und Elektrohandels GmbH etwaige
Mängel unverzüglich, jedoch spätestens
innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme der Mängel
schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die
WinCom Edv- und Elektrohandels GmbH frei von der Gewährleistungspflicht.
Der
Käufer ist im Falle einer Mängelrüge
verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil
auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit
einer genauen Fehlerbeschreibung, mit Angabe
der Modell- und Seriennummer, sowie einer Kopie
des Lieferscheines, mit der die Ware geliefert
wurde, an die Serviceabteilung der WinCom Edv-
und Elektrohandels GmbH zu senden.
Durch den
Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten
treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.
Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder,
Typenräder, etc. sowie die unsachgemäße
Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten,
sowie Fremdeingriff und das öffnen von Geräten
hat zur Folge, daß Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt
sich ausschließlich auf die Reparatur oder den
Austausch der beschädigten Liefergegenstände.
Sollte im Rahmen der Reparaturbemühungen durch
die WinCom Edv- und Elektrohandels GmbH die auf den
zu reparierenden Geräten befindlichen Daten Verlorengehen,
so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine
Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen.
Die
vorstehenden Absätze enthalten abschließend
die Gewährleistung für die gelieferten
Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche
jeglicher Art aus.
Software
Soweit
Programme zum Lieferumfang gehören, wird
für diese dem Käufer ein einfaches,
unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt,
d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen
zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches
Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen
Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese
Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller
Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
Sonstige
Schadensersatzansprüche
Für
Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung,
unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden,
Verschulden bei Vertragsabschluß haftet
die WinCom Edv- und Elektrohandels GmbH nur,
wenn ihr, bzw. ihren Erfüllungsgehilfen,
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt.
Datenschutz
Die WinCom
Edv- und Elektrohandels GmbH ist berechtigt, die bezüglich
der Geschäftsverbindung oder in Zusammenhang mit
dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich
ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen,
im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.
Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß
Bundesdatenschutzgesetz, daß persönliche
Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und
weiterverarbeitet werden.
Gerichtsstand
ist Haag/NÖ
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